Präqualifizierung
Vor der Auditierung muss ein Compliance-System eingerichtet werden, welches den Maßstäben des Hamburger Compliance Standards gerecht wird.
Auditierung
Die Auditierung durch externe Auditoren, die bei der Handelskammer Hamburg akkreditiert sein müssen, ist das Herzstück des Verfahrens.
Zertifizierung
Nach einem erfolgreichen Audit verleiht die Handelskammer Hamburg das Hamburger Compliance Zertifikat.
Re-Zertifizierung
Nach drei Jahren kann eine Re-Zertifizierung mit dem Hamburger Compliance Zertifikat erfolgen – regelmäßig in einem verkürzten Verfahren.
Entzug
Wenn Unternehmen gegen den Hamburger Compliance Standard verstoßen, kann das Zertifikat entzogen werden.

Zertifizierung

Liegen alle Voraussetzungen vor, wird dem Unternehmen durch die Handelskammer Hamburg das Hamburger Compliance Zertifikat für drei Jahre erteilt.

Urkunde und Werbemittel

Dem Unternehmen werden eine Urkunde und eine Grafikdatei in gängigen Formaten zur Verfügung gestellt, damit das Unternehmen mit der Zertifizierung werben kann. Die Zertifizierung erfolgt auf der Basis eines zivilrechtlichen Vertragsverhältnisses.

Versagung der Zertifizierung

Fehlen wesentliche Voraussetzungen für die Verleihung des Hamburger Compliance Zertifikats, so wird das Unternehmen unverzüglich informiert und ihm Gelegenheit zu einer Stellungnahme und zur Abhilfe gewährt. Kann auch daraufhin den Bedenken nicht abgeholfen werden, wird die Erteilung des Hamburger Compliance Zertifikats endgültig versagt.

In Streitfällen kann ein Clearing Board eingeschaltet werden, das die verfahrensrechtliche Stellung eines Schiedsgerichts hat und abschließend rechtskräftig entscheidet.