Zertifizierung
Liegen alle Voraussetzungen vor, wird dem Unternehmen durch die Handelskammer Hamburg das Hamburger Compliance Zertifikat für drei Jahre erteilt.
Urkunde und Werbemittel
Dem Unternehmen werden eine Urkunde und eine Grafikdatei in gängigen Formaten zur Verfügung gestellt, damit das Unternehmen mit der Zertifizierung werben kann. Die Zertifizierung erfolgt auf der Basis eines zivilrechtlichen Vertragsverhältnisses.
Versagung der Zertifizierung
Fehlen wesentliche Voraussetzungen für die Verleihung des Hamburger Compliance Zertifikats, so wird das Unternehmen unverzüglich informiert und ihm Gelegenheit zu einer Stellungnahme und zur Abhilfe gewährt. Kann auch daraufhin den Bedenken nicht abgeholfen werden, wird die Erteilung des Hamburger Compliance Zertifikats endgültig versagt.
In Streitfällen kann ein Clearing Board eingeschaltet werden, das die verfahrensrechtliche Stellung eines Schiedsgerichts hat und abschließend rechtskräftig entscheidet.