Präqualifizierung
Vor der Auditierung muss ein Compliance-System eingerichtet werden, welches den Maßstäben des Hamburger Compliance Standards gerecht wird.
Auditierung
Die Auditierung durch externe Auditoren, die bei der Handelskammer Hamburg akkreditiert sein müssen, ist das Herzstück des Verfahrens.
Zertifizierung
Nach einem erfolgreichen Audit verleiht die Handelskammer Hamburg das Hamburger Compliance Zertifikat.
Re-Zertifizierung
Nach drei Jahren kann eine Re-Zertifizierung mit dem Hamburger Compliance Zertifikat erfolgen – regelmäßig in einem verkürzten Verfahren.
Entzug
Wenn Unternehmen gegen den Hamburger Compliance Standard verstoßen, kann das Zertifikat entzogen werden.

Präqualifizierung

Sofern das Unternehmen nicht bereits über ein Compliance-System verfügt, kann es im Vorfeld der Zertifizierung - der Präqualifizierungsphase - bei der Einrichtung eines solchen Systems von Experten beraten und unterstützt werden.

Einrichtung eines Compliance-Systems

Werden in der Präqualifizierungsphase Unstimmigkeiten festgestellt, können diese beseitigt werden. In Abstimmung mit dem Unternehmen wird ein Bericht über die ordnungsgemäße Einrichtung der Compliance-Organisation erstellt.

Bestehende Compliance-Organisation

Sofern das Unternehmen bereits über eine ausreichende Compliance-Organisation verfügt, ist die Präqualifizierungsphase nicht erforderlich.