Präqualifizierung
Vor der Auditierung muss ein Compliance-System eingerichtet werden, welches den Maßstäben des Hamburger Compliance Standards gerecht wird.
Auditierung
Die Auditierung durch externe Auditoren, die bei der Handelskammer Hamburg akkreditiert sein müssen, ist das Herzstück des Verfahrens.
Zertifizierung
Nach einem erfolgreichen Audit verleiht die Handelskammer Hamburg das Hamburger Compliance Zertifikat.
Re-Zertifizierung
Nach drei Jahren kann eine Re-Zertifizierung mit dem Hamburger Compliance Zertifikat erfolgen – regelmäßig in einem verkürzten Verfahren.
Entzug
Wenn Unternehmen gegen den Hamburger Compliance Standard verstoßen, kann das Zertifikat entzogen werden.

Entzug des Zertifikats

Bei Verdacht auf Compliance-Verstöße durch ein zertifiziertes Unternehmen erfolgt zunächst eine Anhörung durch Pro Honore e.V. Pro Honore e.V. bewertet den Sachverhalt und gibt eine Empfehlung an die Handelskammer Hamburg ab.

Handlungsoptionen

Die grundsätzlichen Handlungsoptionen sind Einstellung des Verfahrens, ggf. nach Behebung eines Problems im Unternehmen, eine Abmahnung bei minder schweren Verstößen und der Entzug des Zertifikats in schweren Fällen.

Die Entscheidung trifft die Handelskammer Hamburg als Zertifikatsgeberin. Das Unternehmen kann dagegen das Clearing Board anrufen.

Folgen des Entzugs

Wird das Recht zur Führung des Hamburger Compliance Zertifikats aberkannt, hat das Unternehmen sofort die Zertifizierungsurkunde, sämtliche Kopien der Urkunde und Dateien herauszugeben und in elektronischen Medien zu löschen.

Ferner hat das Unternehmen die Verwendung des Hamburger Compliance Zertifikats sowohl intern als auch extern zu unterlassen, alle Werbemittel oder Schriftstücke, die das Zertifikat tragen, zu vernichten und es darf keine Schriftstücke oder Werbemittel mit dem Verweis auf das Hamburger Compliance Zertifikat mehr in den Umlauf geben.