6. Zahlungsverkehr und Rechnungswesen

6.1 Vorgaben

  • Ordnungsgemäße Buchführung mit externer Gegenkontrolle durch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer
  • Sicherstellung der Einhaltung von Vorschriften gegen Geldwäsche
  • Standardisierte Prozesse zur Kontrolle und Freigabe von Rechnungen und Zahlungen, insbes. Vier-Augen-Prinzip
  • Kassenordnung
  • Regelung zum Scheckverkehr
  • Regelmäßige Prüfung von Reisekosten- und Spesenabrechnungen
  • Regelmäßige, unangemeldete Prüfungen der Kassen und des Scheckverkehrs

6.2 Erläuterungen

Die Bereiche Zahlungsverkehr und Rechnungswesen erfordern ein hohes Maß an Aufmerksamkeit, da hier korruptive Maßnahmen ermöglicht und verschleiert werden können. Daher liegt hier ein eigener Prüfungsschwerpunkt, wobei viele der genannten Maßnahmen auch aus anderen Gründen in den meisten Unternehmen regelmäßig eingeführt sind.

Von vielen Unternehmen wird häufig übersehen, dass sie Vorgaben zur Verhinderung von Geldwäsche beachten müssen. Diese Thematik ist insbesondere im internationalen Geschäfts- und Zahlungsverkehr besonders zu beachten.