4. Korruptionsprävention

4.1 Vorgaben

  • Kontrolle der Einhaltung der Richtlinie für Geschenke, Bewirtungen und sonstige Zuwendungen gegenüber Amtsträgern und Geschäftspartnern
  • Kontrolle der Geschäftskonten, insbes. im Ausland
  • Kontrolle des Bargeldverkehrs
  • Kontrolle der Gewährung von Sonderkonditionen, z.B. Rabatte, Gutschriften, Mehrlieferungen etc.
  • Kontrolle der Vertragsgestaltung, Leistungserbringung und Abrechnung von Vermittlern, Agenten, Beratern
  • Genehmigungspflicht von Nebentätigkeiten der Mitarbeiter
  • Meldepflicht von privaten Beteiligungen der Mitarbeiter an Wettbewerbern und wesentlichen Geschäftspartnern

4.2 Erläuterungen

Die Maßnahmen zur Korruptionsprävention hängen stark von der Struktur des Unternehmens ab. Beispielsweise wird ein Unternehmen mit mehreren Beteiligungen / Tochtergesellschaften über zahlreiche Bankkonten verfügen, sodass sich allein hieraus ein erhöhtes Risiko der Bildung von Schwarzgeldkonten und unzulässigen Verfügungen ergeben kann.

Die Maßnahmen zur Korruptionsprävention werden ausführlich und gesondert in die Prüfung einbezogen, da die Korruptionsprävention ein zentraler Gegenstand jeder Compliance-Organisation ist.