7.2 Vergabeverfahren

7.2.1 Vorgaben

  • Richtlinie zum Verhalten im Vergabeverfahren, insbes. Prävention von wettbewerbswidrigen Maßnahmen und sektorspezifische Aspekte (VOB, VOL etc.)
  • Richtlinie für Geschenke, Bewirtungen und sonstige Zuwendungen gegenüber Amtsträgern mit besonderem Fokus auf die Akquisition öffentlicher Aufträge
  • Effiziente Sicherungssysteme zur Vermeidung sonstiger, vergaberelevanter Verstöße im Sinne von § 2 des Hamburgischen Korruptionsregistergesetzes, insbes. Schwarzarbeit
  • Abwesenheit von vergaberelevanten Sanktionen und Registereintragungen, sowohl des Unternehmens, der Geschäftsführung als auch der mit Vergabeverfahren betrauten Mitarbeiter
  • Schulungen der Mitarbeiter zum Vergabeverfahren
  • Systematische Dokumentation der Vergabeverfahren

7.2.2 Erläuterungen

Für das Modul Vergabeverfahren wird auf die Evaluierung des Grundlagen-Moduls aufgebaut. Der Fragenkatalog ist daher relativ überschaubar, da viele relevante Themen bereits mit dem Grundlagen-Modul abgefragt werden. Die hier aufgeführten Punkte sind als Vertiefung zu verstehen.

Für Unternehmen, die öffentliche Aufträge der Freien und Hansestadt Hamburg akquirieren, kommt es entscheidend auf das Vorliegen der Voraussetzungen nach dem Hamburger Korruptionsregistergesetz an. Der Einfachheit halber wird auf die dort unter § 2 abzufragenden Verstöße verwiesen. Die Sicherungssysteme gegen solche Verstöße sind daher gesondert zu erfassen. Soweit in anderen Bundesländern "Korruptionsregister" eingeführt oder geplant sind, sind diese Themenfelder, soweit ersichtlich, ebenfalls relevant.